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Gewerbabfall: Ratgeber für Unternehmen

Was müssen Betriebe bei der Entsorgung von Gewerbeabfall beachten? Welchen Dokumentationspflichten müssen sie nachkommen?
Auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten dieses Themas.
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Gewerbeabfall: Das müssen Betriebe wissen

Grundsätzlich müssen Gewerbetriebe ihre Abfälle da trennen, wo sie anfallen – das hat die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schon vor Anfang 2019 vorgeschrieben. Seitdem sind zusätzliche Neuerungen in Kraft getreten. Es müssen mehr Materialien getrennt werden als vorher, und auch die Dokumentationspflicht ist umfangreicher geworden. Unser Ratgeber verrät, worauf Betriebe besonderes Augenmerk richten müssen, damit die Entsorgung sorgenfrei bleibt.

Was muss getrennt werden?

Die 2019 neu in Kraft getretene Fassung der Gewerbeanfallsverordnung verpflichtet Handwerksbetriebe grundsätzlich dazu, zwei Arten von Gewerbeabfall zu trennen und ordnungsgemäß zu entsorgen:

  • Gewerbliche Siedlungsabfälle
  • Bestimmte Bau- und Abbruchabfälle

Warum das Ganze? Die gewissenhafte Trennung des Gewerbeabfalls soll dazu beitragen, dass mehr Abfall als in der Vergangenheit dem Recycling oder einer anderen Verwertung zugeführt werden kann. Und was, wenn Betriebe sich nicht an die Vorschriften zur Trennung halten? Können sie empfindlich zur Kasse gebeten werden: Im schlimmsten Falle kann die Strafe bis zu 100.000 Euro betragen.

Gewerbliche Siedlungsabfälle

Zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen acht sogenannte Abfallfraktionen. Im einzelnen sind das: Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle und andere Abfälle wie z.B. Sonderabfälle.

Hier kommen unterm Strich sogar zehn Fraktionen zusammen, die Du trennen musst: Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämm-Material, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis,

Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik.

Tipp: Deine gewerblichen Papierabfälle kann unsere Software zwar nicht entsorgen. Aber in Deinem Betrieb kann sie dafür sorgen, dass unnötiger Papierkram gar nicht erst entsteht und Du Dein Abfallmanagement einfach und sicher erledigst.

Wo muss getrennt werden?

Der Gesetzgeber verpflichtet Dich dazu, Gewerbeabfall grundsätzlich dort zu trennen, wo er anfällt. Im Klartext heißt das: direkt auf der Baustelle. Aber was, wenn vor Ort kein ausreichender Platz für Container ist? Bei kleineren Abfallmengen drückt der Gesetzgeber ein Auge zu – die kannst Du mitnehmen und in Deinem Betrieb in die jeweiligen Container geben. Abfälle im großen Stil mit dem Pritschenwagen abtransportieren und dann klammheimlich ungetrennt entsorgen? Mit der erweiterten Dokumentationspflicht für Handwerksbetriebe schiebt die GewAbfV dieser Praxis klar den Riegel vor.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, die gibt es. Folgende zwei Ausnahmen hat der Gesetzgeber vorgesehen: Die getrennte Sammlung ist

  1. Technisch nicht möglich
  2. Wirtschaftlich nicht zumutbar

Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Abfallmenge zu niedrig ist, der Abfall zu stark verschmutzt ist oder Materialien untrennbar miteinander verbunden sind. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass Du solche Fälle dokumentierst. Und: Auch solche gemischten Fraktionen musst Du ordnungsgemäß entsorgen – je nach Zusammensetzung musst Du sie in die Vorbehandlungsanlage oder die Aufbereitungsanlage eines Entsorgers bringen.

Was muss dokumentiert werden?

Grundsätzlich muss Dein Betrieb die komplette Entsorgung des Gewerbeabfalls dokumentieren. Folgendes musst Du dafür genau festhalten:

  • Die Abfallmengen
  • Die Entsorgungswege

Die Dokumentationspflicht gilt übrigens sowohl für getrennt gehaltenen Gewerbeabfall als auch für nicht getrennte Fraktionen. Und Du solltest unbedingt darauf achten, dass Deine Dokumentation richtig und vollständig ist. Andernfalls kann Deinen Betrieb das bis zu 10.000 Euro kosten. Du möchtest Dich lieber von überflüssigem Aufwand als von viel Geld trennen? Die Software für Abfallmanagement von Protabo kann Dir eine Menge Arbeit abnehmen. Für einen monatlichen Betrag, den Du aus der Portokasse nehmen kannst.

Wie muss dokumentiert werden?

Die Gewerbeabfallverordnung schreibt nicht nur vor, dass Du die Trennung von Gewerbeabfall dokumentieren musst. Sie macht auch Vorgaben dazu, wie Du Deine Dokumentation vornimmst. Die getrennte Sammlung muss Dein Betrieb belegen können. Als Belege dienen können z.B.

  • Lagepläne und Fotos
  • Liefer-, Wiegescheine und ähnliche Dokumente

Dein Betrieb übergibt getrennt gesammelte Abfälle zum Recycling oder zur Wiederverwendung an einen Entsorger? Auch das musst Du belegen können – und zwar in Form einer schriftlichen Empfangsbestätigung, die auch Angaben zu Masse und Verbleib Deines Gewerbeabfalls enthält.

Immerhin einen Sonderfall kennt die GewAbfV auch hier: Wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen nicht mehr als zehn Kubikmeter Abfall zusammenkommen, ist Dein Betrieb ausnahmsweise von der Dokumentationspflicht befreit. Heißt das etwa auch, dass Du Gewerbeabfall unter dieser Bagatellgrenze nicht trennen musst? Nein – hier gibt’s für Dich leider keine Ausnahme.

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